DrohnenVersicherung
Ratgeber

Drohne registrieren — LBA-Anleitung 2026

Seit 2021 müssen sich alle Drohnen-Piloten beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie es geht.

20€Registrierungsgebühr
5 JahreGültigkeitsdauer
OnlineRegistrierung beim LBA
eIDBetreiber-ID auf der Drohne

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1

Versicherung abschließen

Bevor du dich registrieren kannst, brauchst du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsnummer wird bei der Registrierung abgefragt.

2

LBA-Portal aufrufen

Gehe auf die Website des Luftfahrt-Bundesamts und erstelle ein Benutzerkonto im UAS-Betreiber-Portal (uas-registration.lba-openuav.de).

3

Betreiber-Registrierung ausfüllen

Gib deine persönlichen Daten ein: Name, Adresse, Geburtsdatum und die Versicherungsnummer deiner Drohnen-Haftpflicht.

4

Gebühr bezahlen

Die Registrierungsgebühr beträgt 20€ und kann per Kreditkarte oder Überweisung bezahlt werden.

5

eID erhalten und anbringen

Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du deine Betreiber-ID (eID). Diese muss gut sichtbar auf jeder deiner Drohnen angebracht werden — z.B. als Aufkleber.

Wer muss sich registrieren?

Fast jeder. Die Registrierungspflicht gilt für:

  • Alle Drohnen mit Kamera — auch unter 250g (z.B. DJI Mini 4 Pro, DJI Neo)
  • Alle Drohnen ab 250g — auch ohne Kamera
  • Private und gewerbliche Piloten gleichermaßen

Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera und ohne Sensoren (reine Spielzeugdrohnen) benötigen keine Registrierung.

Was passiert ohne Registrierung?

Fliegen ohne gültige Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000€. Zudem kann die Haftpflichtversicherung die Leistung verweigern, wenn du ohne Registrierung fliegst.

Checkliste: Bevor du fliegst

1Haftpflichtversicherung abgeschlossen
2LBA-Registrierung als Betreiber
3eID auf der Drohne angebracht
4EU-Kompetenznachweis A1/A3 (oder A2)
5Flugverbotszonen geprüft

LBA-Login: Wo finde ich mein Betreiberkonto?

Die Drohnen-Registrierung läuft nicht über die allgemeine LBA-Hauptseite, sondern über ein eigenes Portal: das UAS-Betreiberportal unter uas-registration.lba-openuav.de. Dort meldest du dich mit der E-Mail-Adresse an, mit der du dein Konto angelegt hast. Genau hier scheitern viele beim ersten Versuch — die Suche nach „LBA Login“ führt oft auf die falsche Seite.

In deinem Betreiberkonto kannst du:

  • deine Betreiber-ID (e-ID) einsehen und erneut abrufen
  • Adresse oder Namen ändern — wichtig nach einem Umzug
  • die Versicherungsnummer aktualisieren, wenn du den Anbieter wechselst
  • die Registrierung verlängern, bevor die 5 Jahre ablaufen

Passwort vergessen? Über „Passwort zurücksetzen“ im Portal bekommst du einen Link per E-Mail. Kommt nichts an, prüfe den Spam-Ordner — die Mails des LBA landen dort häufig.

Was kostet die Registrierung?

Die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt kostet einmalig 20€ und ist damit nicht kostenlos — anders als der EU-Kompetenznachweis A1/A3, den es beim LBA gratis gibt. Beides wird oft verwechselt, weil es über dieselbe Behörde läuft.

Die 20€ fallen unabhängig vom Gewicht deiner Drohne an. Auch wer nur eine Drohne unter 250g mit Kamera fliegt — DJI Mini 5 Pro, DJI Neo, Antigravity A1 —, zahlt den vollen Betrag. Da du dich als Betreiber registrierst und nicht deine einzelne Drohne, zahlst du die Gebühr aber nur einmal, egal wie viele Drohnen du besitzt.

Muss ich meine DJI-Drohne registrieren?

Ja — jede DJI-Drohne mit Kamera ist registrierungspflichtig, auch die leichten Modelle. Die 249g-Grenze befreit dich nicht von der Registrierung, sondern betrifft nur andere Auflagen. Konkret registrierungspflichtig sind unter anderem:

  • DJI Neo, DJI Neo 2, DJI Flip — unter 250g, aber mit Kamera
  • DJI Mini 4K, DJI Mini 4 Pro, DJI Mini 5 Pro — unter 250g, mit Kamera
  • DJI Air 3S, Mavic 4 Pro, Avata 360, Inspire 3 — über 250g

Dasselbe gilt für Modelle anderer Hersteller wie die Antigravity A1 oder die HoverAir Aqua. Faustregel: Kamera an Bord = Registrierung nötig.

Registrierung verlängern

Deine Registrierung ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf schickt dir das LBA eine Erinnerung an die im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse — halte diese also aktuell, sonst verpasst du die Frist. Die Verlängerung erledigst du im selben Betreiberkonto.

Gute Nachricht: Deine e-ID bleibt dieselbe. Du musst die Plaketten auf deinen Drohnen also nicht austauschen. Wer die Verlängerung verpasst, fliegt ohne gültige Registrierung — mit denselben Folgen wie bei einer fehlenden Anmeldung.

PZ
Philipp ZurawskiEU-Kompetenznachweis A1/A3

Drohnen-Pilot und Gründer von drohnen-versicherung.info (seit 2015). Testet und vergleicht Drohnen-Versicherungen aus der Perspektive eines aktiven Piloten.

Häufige Fragen zur Drohnen-Registrierung

Wie melde ich mich beim LBA an?
Die Anmeldung läuft komplett online über das UAS-Betreiberportal des Luftfahrt-Bundesamts (uas-registration.lba-openuav.de). Du legst dort ein Benutzerkonto an, gibst Name, Adresse, Geburtsdatum und die Nummer deiner Drohnen-Haftpflichtversicherung ein und bezahlst die Gebühr von 20€. Anschließend bekommst du deine Betreiber-ID (e-ID). Wichtig: Die Versicherung musst du vor der Anmeldung abschließen, ohne Versicherungsnummer kommst du nicht durch das Formular.
Wo finde ich den LBA-Login für meine Drohnen-Registrierung?
Der Login zum Drohnen-Portal des Luftfahrt-Bundesamts liegt unter uas-registration.lba-openuav.de — nicht auf der allgemeinen LBA-Hauptseite. Melde dich mit der E-Mail-Adresse an, mit der du dich registriert hast. Dort siehst du deine Betreiber-ID, kannst deine Daten ändern (z.B. nach einem Umzug oder Versicherungswechsel) und die Registrierung verlängern. Passwort vergessen? Über die Funktion "Passwort zurücksetzen" im Portal bekommst du einen Link per E-Mail.
Was kostet die Drohnen-Registrierung — ist sie kostenlos?
Nein, die Registrierung ist nicht kostenlos: Das Luftfahrt-Bundesamt erhebt eine einmalige Gebühr von 20€. Diese gilt unabhängig vom Gewicht deiner Drohne — auch für Modelle unter 250g mit Kamera fallen die vollen 20€ an. Kostenlos ist dagegen der EU-Kompetenznachweis A1/A3. Verwechselt wird beides oft, weil beides beim LBA läuft.
Muss ich meine DJI-Drohne registrieren?
Ja. Jede DJI-Drohne mit Kamera ist registrierungspflichtig — auch die leichten Modelle: DJI Neo, DJI Neo 2, DJI Flip, DJI Mini 4K, DJI Mini 5 Pro und alle größeren. Der Grund: Registrierungspflichtig ist jede Drohne mit Kamera oder Sensoren, unabhängig vom Gewicht. Die 249g-Grenze befreit dich nur vom Führerschein-Aufwand in bestimmten Fällen, nicht von der Registrierung.
Muss ich jede Drohne einzeln registrieren?
Nein — registriert wird der Betreiber, nicht die einzelne Drohne. Du bekommst genau eine Betreiber-ID (e-ID) und bringst diese auf allen deinen Drohnen an. Kaufst du eine weitere Drohne, musst du dich also nicht erneut registrieren, sondern nur die vorhandene e-ID auch dort anbringen — und prüfen, ob deine Haftpflichtversicherung die neue Drohne mit abdeckt.
Wie lange gilt die LBA-Registrierung und wie verlängere ich sie?
Die Registrierung ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf erinnert dich das LBA per E-Mail an die Adresse in deinem Portal-Konto — halte diese also aktuell. Die Verlängerung machst du im selben Portal über dein Betreiberkonto, deine e-ID bleibt dabei bestehen. Du musst die Plaketten auf deinen Drohnen also nicht austauschen. Läuft die Registrierung ab, fliegst du ohne gültige Registrierung — mit denselben Konsequenzen wie ohne Anmeldung.
Was passiert, wenn ich ohne Registrierung fliege?
Fliegen ohne gültige LBA-Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit; das Gesetz sieht Bußgelder bis zu 50.000€ vor. In der Praxis liegen die Beträge deutlich niedriger, aber es kommt ein zweites Risiko dazu: Deine Haftpflichtversicherung kann die Leistung kürzen oder verweigern, wenn du gegen Auflagen verstoßen hast. Bei einem Personenschaden haftest du dann persönlich.